Hörgeräte für Kinder
Pädakustisches Kinderzentrum
Der Bereich der Kinderbetreuung hat in unserer Firma einen besonderen Stellenwert.
Als pädakustisches Zentrum legen wir Wert auf eine optimale Hörgeräteversorgung durch speziell ausgebildetes Personal (Pädakustiker/in).
In unserem Kinderhörzentrum wird optimal auf die Bedürfnisse der kleinen und kleinsten Kunden eingegangen.
Kostenübernahme bei einer Kinderversorgung
Bei der Hörgeräteversorgung von Kindern wird von der Invalidenversicherung ein Höchstvergütungsbetrag erstattet:
Für eine einseitige Versorgung CHF 2'830.--
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CHF 1600.-- für die Versorgung (Sach- und Dienstleistung)
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CHF 1230.-- für Service, Nachbetreuung etc. über 6 Jahre)
Für eine beidseitige Versorgung CHF 4'170.--
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CHF 2400.-- für die Versorgung (Sach- und Dienstleistung)
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CHF 1770.-- für Service, Nachbetreuung etc. über 6 Jahre)
Diese Beträge verstehen sich inkl. MwSt.
Der Höchstvergütungsbetrag gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr.
Enthaltene Leistungen bei der Versicherungsversorgung
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Hörgeräte
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Massohrstücke für die Erstanpassung
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Anpassung der Hörgeräte
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Kontrolltermine
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Nachbetreuung
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Service
Versicherungsversorgung
Phonak Sky M 50
Hinter dem Ohr (HdO)-Gerät
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Manueller Programmwahlschalter
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Manueller Lautsärkensteller
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Standard-Ohrstück mit Schallschlauch
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Integrierter FM-Empfänger möglich
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Batteriegrösse 13

Oticon Opn Play
Hinter dem Ohr (HdO)-Gerät
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Manueller Programmwahlschalter
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Manueller Lautsärkensteller
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Standard-Ohrstück mit Schallschlauch
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Audioadapter plus FM-Empfänger möglich
Aufpreispflichtige
Mittelklassegeräte

Mini Hinter dem Ohr (HdO)-Gerät
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Manueller Lautsärkensteller
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Dünnes Kabel und Mini-Ohrstück
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Integrierter FM-Empfänger möglich
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„Made for Smartphone“; Direkte Bluetooth-Anbindung mit Smartphone
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Batteriegrösse 312
Zuzahlung an die Vergütung der IV
pro Hörgerät CHF 450.--.
Phonak Audéo M 50-312
Diese Hörgeräte
sind mit dem
Smartpone
einfach zu steuern

Ohrpassstück
Ein wichtiger Teil bei der Hörgeräteanpassung ist neben dem Hörgerät das Ohrstück, welches bei jedem Kind individuell angefertigt und angepasst wird.
Infolge des Wachstums brauchen Kinder regelmässig neue Ohrstücke.
Für ein Ersatzohrstück werden CHF 130.- verrechnet.
(3 Monate Garantie)
Batteriepauschalen
Für die Batterien kann zudem jährlich eine Pauschale von
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CHF 60.- für eine einseitige Versorgung
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CHF 120.- für eine beidseitige Versorgung
bei der IV geltend gemacht werden, gegen Rechnungsstellung durch die versicherte Person.
Für die Geltendmachung dieser jährlichen Pauschale sind keine Belege einzureichen.
Reparaturpauschalen
Fallen ab dem 2. Tragejahr Reparaturkosten an, so kann die versicherte Person die entsprechende Pauschale bei der IV-Stelle geltend machen.
Pauschalbeitrag der IV pro Hörgerät für:
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Reparaturen an der Elektronik CHF 200.-
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Einfache Reparaturen CHF 130.-
Hörgeräteversicherung
Es ist möglich, gegen den Verlust der Hörgeräte eine Versicherung abzuschliessen.
Die Versicherungsprämie beträgt einmalig CHF 180.- pro Hörgerät und gilt für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Der Versicherte hat eine Selbstbeteiligung von 15 % des Hörgerätepreises pro angefangenem Betriebsjahr selber zu tragen.
Probephase in der Anpassung
Die Hörinstitut Jakits GmbH stellt Ihrem Kind für die Probephase Trial-Hörgeräte zur Verfügung, damit Ihr Kind von Beginn an Erfahrungen mit dem Hörsystem machen kann.
Der Höchstvergütungsbetrag gilt für alle Kinder bis zum 18. Altersjahr. Für Hörgeräteversorgungen von Kindern besteht eine Verordnung über die Zulassung von Pädakustikern und Pädakustikerinnen, welche Anforderungen an die Abgabestelle (personelle, räumliche und technische Voraussetzungen) stellt. Als Voraussetzung für die Finanzierung durch die IV müssen Kinder somit durch entsprechende, vom Bundesamt anerkannte Stellen (ausgebildete Pädakustiker) versorgt werden. Die Bedingungen für Kinderversorgungen basieren auf den bisher gültigen Bestimmungen.
Alle Preise inklusive MWSt.
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