hij.ch
Pädakustisches
Kinderzentrum
Der Bereich der Kinderbetreuung hat in
unserer Firma einen besonderen Stellenwert.
Als pädakustisches Zentrum legen wir Wert auf eine
optimale Hörgeräteversorgung
durch speziell ausgebildetes Personal (Pädakustiker/in).
In unserem Kinderhörzentrum wird optimal auf
die Bedürfnisse der kleinen und kleinsten Kunden eingegangen.
Versicherungs-
versorgung
Phonak Sky L 50
Hinter dem Ohr (HdO)-Gerät
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Manueller Programmwahlschalter
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Manueller Lautsärkensteller
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Standard-Ohrstück mit Schallschlauch
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Integrierter FM-Empfänger möglich
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Akkugerät möglich
Aufpreispflichtige
Mittelklassegeräte
Mini Hinter dem Ohr (HdO)-Gerät
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Manueller Lautsärkensteller
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Dünnes Kabel und Mini-Ohrstück
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Integrierter FM-Empfänger möglich
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„Made for Smartphone“; Direkte Bluetooth-Anbindung mit Smartphone
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Akkugerät
Zuzahlung an die Vergütung der IV
pro Hörgerät CHF 750.--.
Phonak Audéo L 50 R
Diese Hörgeräte
sind mit dem
Smartphone
einfach zu steuern
Ohrpassstück
Ein wichtiger Teil bei der Hörgeräteanpassung ist neben dem Hörgerät das Ohrstück, welches bei jedem Kind individuell angefertigt und angepasst wird.
Infolge des Wachstums brauchen Kinder regelmässig neue Ohrstücke.
Für ein Ersatzohrstück werden CHF 130.- verrechnet.
(3 Monate Garantie)
Batteriepauschalen
Für die Batterien kann zudem jährlich eine Pauschale von
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CHF 60.- für eine einseitige Versorgung
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CHF 120.- für eine beidseitige Versorgung
bei der IV geltend gemacht werden, gegen Rechnungsstellung durch die versicherte Person.
Für die Geltendmachung dieser jährlichen Pauschale sind keine Belege einzureichen.
Reparaturpauschalen
Fallen ab dem 2. Tragejahr Reparaturkosten an, so kann die versicherte Person die entsprechende Pauschale bei der IV-Stelle geltend machen.
Pauschalbeitrag der IV pro Hörgerät für:
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Reparaturen an der Elektronik CHF 200.-
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Einfache Reparaturen CHF 130.-
Probephase in der Anpassung
Die Hörinstitut Jakits AG stellt Ihrem Kind für die Probephase Trial-Hörgeräte zur Verfügung, damit Ihr Kind von Beginn an Erfahrungen mit dem Hörsystem machen kann.
Der Höchstvergütungsbetrag gilt für alle Kinder bis zum 18. Altersjahr. Für Hörgeräteversorgungen von Kindern besteht eine Verordnung über die Zulassung von Pädakustikern und Pädakustikerinnen, welche Anforderungen an die Abgabestelle (personelle, räumliche und technische Voraussetzungen) stellt. Als Voraussetzung für die Finanzierung durch die IV müssen Kinder somit durch entsprechende, vom Bundesamt anerkannte Stellen (ausgebildete Pädakustiker) versorgt werden. Die Bedingungen für Kinderversorgungen basieren auf den bisher gültigen Bestimmungen.