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Versorgung
Seit dem 1. Juli 2011 gibt es einen Pauschalbetrag für eine Hörgeräteversorgung.
Der Pauschalbetrag für eine solche Versorgung beläuft sich bei der IV auf:
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Einseitige Hörgeräteversorgung: CHF 840.--
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Beidseitige Hörgeräteversorgung: CHF 1650.--
Die AHV-Versicherung übernimmt dabei einen Anteil von 75 %.
Der Pauschalbetrag für eine solche Versorgung beläuft sich bei der AHV auf:
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Einseitige Hörgeräteversorgung: CHF 630.--
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Beidseitige Hörgeräteversorgung: CHF 1237.50
Ein Versicherter kann sich aus persönlichen Gründen für eine qualitativ hochwertigere Ausführung entscheiden.
Dann sind die zusätzlich anfallenden Kosten selbst zu übernehmen.
Der Preis für eine Hörgeräteversorgung setzt sich zusammen aus dem Preis für die Hörgeräte und der Dienstleistung.
Dienstleistungen
Die Anpasspauschale für CHF 1450.— beinhaltet:
Hörtest, Beratung, Erstanpassung, Feinanpassungen
sämtliche Anpasstermine während 2 Jahren
Individuelles Massohrstück: CHF 150.--